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AGB und Veranstaltungs-Ordnung

  • Veranstalter ist die Harmoniemusik Seeg e.V.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz
  • Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals (Security, Feuerwehr, Sanitäter) ist stets Folge zu leisten.
  • Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal statt. Es ist untersagt, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  • Der Erwerb der Tickets für den Weiterverkauf mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern, ist nicht gestattet.
  • Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist untersagt.
  • Aus wichtigem oder besonderem Grund einem Besucher den Einlass zu verweigern, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Kartenpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  • Bei Verlust des Tickets oder des Festivalbändchens erfolgt kein Ersatz.
  • Eine Erstattung des Ticketpreises bei Nicht-Teilnahme der Veranstaltung ist nicht möglich.
  • Wird die Veranstaltung abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
  • Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
  • Für auftretende Gesundheitsschäden (insb. Gehörschäden) übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
  • Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
  • Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Der Veranstalter behält sich vor, das Programm ohne Vorankündigung zu ändern.
  • Das Verstellen von Flucht- und Rettungswegen, Verkehrs- wegen, sowie Notausgängen mit Fahrzeugen. Der Veranstalter behält sich vor, die Fahrzeuge bzw. Gegenstände auf Kosten des Besuchers entfernen bzw. abschleppen zu lassen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch  Liegenlassen, Diebstahl, Feuer oder Naturereignisse entstehen.
  • Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter das Veranstaltungsgelände oder den Parkplatz vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters und Sicherheitspersonals ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
  • Während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende sind „Partys“ in Wohnwägen, Bauwägen, Bussen, etc. Die zur Lärmbelästigung der Anwohner beitragen, auf dem gesamten Parkplatz und rund um das Veranstaltungsgelände, sowie im gesamten Ort Seeg, untersagt.
  • Das Anbringen von Plakaten, Aufklebern, o.Ä. ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet.


 Parkplatzordnung
 

  • Mit dem Betreten / Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen an.
  • Das Aufstellen von Bauwägen rund um das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  • Das Parken von PKW erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  • Auf dem Parkplatz gilt die STVO.
  • Dem Parkplatzpersonal / Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Parkplatzpersonal / Feuerwehr ist nicht für die Sicherheit und Überwachung auf dem Parkplatz zuständig, sondern nur um parkende PKWs einzuweisen.
  • Das Wegwerfen von Müll jeder Art ist auf dem Parkplatz strengstens verboten.
  •  Auf dem gesamten Parkplatz herrscht absolutes Camping-Verbot. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen und Bauwägen ist verboten.
  • Für das Abstellen von Wohnmobilen über den Veranstaltungszeitraum ist eine dafür gekennzeichnete Parkzone vorhanden. Achtung: Keine Strom- und Wasserversorgung!
  • Bitte melden Sie Wohnmobile/Caravans im Vorfeld an, da wir nur über beschränkte Kapazitäten verfügen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern